Tarifparteien im hessischen SHK-Handwerk einigen sich auf Kompromiss

Nachdem die IG-Metall den Tarifvertrag für die Jahre 2022 und 2023 fristgemäß gekündigt hatte, fand die aktuelle Tarifverhandlungsrunde am 22. November 2023 in Frankfurt statt. Auf Arbeitgeberseite übernahm Sandra Dewald erneut den Vorsitz. Die Tarifparteien einigten sich auf eine 12-monatige Laufzeit und eine Erhöhung der Löhne ab 1. Januar 2024 um 4,7%. Die Ausbildungsvergütung wurde ebenfalls angehoben. Alle Arbeitnehmer/innen erhalten zudem im kommenden Jahr eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 €.

Das erzielte Verhandlungsergebnis im Einzelnen:

  1. Löhne und Gehälter werden ab 01.01.2024 um 4,7 % erhöht.

  2. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich wie folgt:

ab 01.01.2024 Euro/Monat

950,00 €

1.000,00 €

1.100,00 €

1.200,00 €

 

3. Inflationsausgleichsprämie

Alle Arbeitnehmer/innen (auch Teilzeitbeschäftigte) erhalten eine Inflationsausgleichsprämie (IAP) gem. § 3 Nr. 11 c EStG in Höhe von 1.000,00 Euro, die bis spätestens 30. November 2024 ausgezahlt wird. Auszubildende erhalten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 500,00 Euro. Die IAP kann auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden.

Sollte bereits eine IAP an die Beschäftigten gezahlt worden sein kann dies angerechnet werden.

Anspruch auf die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie haben Beschäftigte und Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens vier Monate im Betrieb beschäftigt sind.

Die o.g. Verträge sind erstmals kündbar zum 31. Dezember 2024.

Die Tarifvertragsparteien vereinbaren eine Erklärungsfrist bis zum 05. Dezember 2023; 16:00 Uhr, Stillschweigen gilt als Zustimmung.

Ursprünglich hatte die IG-Metall eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 8,5 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten gefordert sowie eine überproportionale Erhöhung der Ausbildungsvergütungen. Gleichzeitig wurde als soziale Komponente die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie verlangt.

Im Rahmen der Verhandlungen wurden die verschiedenen Standpunkte ausgetauscht. Auf die von Arbeitgeberseite geforderte Laufzeit von 24 Monate konnten sich die Tarifparteien mit Blick auf die hohe Forderung der IG-Metall in einer Gesamtschau inklusive des Jahres 2025 nicht einigen. Die Ausbildungsvergütungen in den ersten beiden Ausbildungsjahren wurden moderat erhöht. Sie steigen dafür aber stärker im 3. und 4. Ausbildungsjahr. Die Inflationsausgleichsprämie wurde im Branchenvergleich zu anderen Tarifabschlüssen in vertretbarer Höhe festgelegt.

Der vereinbarte Tarifvertrag trägt der aktuellen wirtschaftlichen Situation der Branche Rechnung. Aufgrund der ungewissen Geschäftsentwicklung wurde lediglich eine Laufzeit von 12 Monaten vereinbart, sodass im Falle einer weiteren konjunkturellen Eintrübung im kommenden Jahr am Ende des Jahres eine besser Verhandlungssituation für einen Abschluss für das Jahr 2025 zu erwarten ist. Die neu verhandelten Rahmenbedingungen geben zumindest für das nächste Jahr Tarif- und Planungssicherheit.

Nach dem einspruchslosen Verstreichen der bis zum 5. Dezember 2023 vereinbarten Erklärungsfrist gilt das Ergebnis als vereinbart.

Hinweis: Bitte beachten sie, dass mit den vorstehenden Tariferhöhungen auch die Erhöhungen der Auslösesätze verbunden sind, da diese mit dem jeweils gültigen Ecklohn verknüpft sind.

Für Ihre tägliche Arbeit finden Sie die Lohn- und Gehaltstabellen, Ausbildungsvergütungen und Auslösesätze zu den Verhandlungsergebnissen als PDF-Datei zum Download hier.

Anlagen:

(https://www.shk-hessen.de/mitglieder/tarif.html) bereitgestellt.