DIGI-Zuschuss: letzter Förderaufruf für 2023 schließt am 06.10.2023

Hessen fördert die Digitalisierung Ihres Betriebs mit dem DIGI-Zuschuss. Sie haben erneut die Möglichkeit einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu beantragen.

Schon jetzt können Sie sich für den vierten Abruf 2023 bewerben. Das Bewerbungsfenster für den 4. und letzten Förderaufruf in diesem Jahr schließt am 06.10.2023.

Interessierte Unternehmen können sich bereits jetzt im Kundenportal der WIBank registrieren und bewerben und erhalten dann nach dem Bewerbungsschluss Bescheid, ob Sie einen Antrag stellen können. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen.

Unterstützung bei der digitalen Transformation

Mit der Bewerbung für den DIGI-Zuschuss des Landes Hessen, können Sie sich bis zu 10.000 Euro für Ihr Digitalisierungsvorhaben sichern. Gefördert wird die digitale Transformation Ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse durch die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik und die Verbesserung der IT-Sicherheit.

Die Maßnahmen sollen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und seinen individuellen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte, Prozesse und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation zu realisieren.

Unternehmen, die in diesem Programm bereits gefördert wurden, (Förderbescheid für DIGI-Zuschuss 2018 bis 1. Förderaufruf 2023 erhalten) können keine weiteren Förderanträge stellen.

Eine erfolgreiche Teilnahme an den Sonderaufrufen des DIGI-Zuschuss Quali der Jahre 2021 und 2022 ist hier nicht zu berücksichtigen.

Gefördert werden folgende Digitalisierungsmaßnahmen:

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

Eine umfangreiche Übersicht zu förderfähigen Maßnahmen ist im jeweils gültigen „Merkblatt zum Förderprogramm Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen“ zu finden.

Maßnahmen ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro werden bezuschusst. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Sachausgaben bis maximal 10.000 Euro.


Mehr Infos

Auf der Webseite der WIBank finden Sie, weitere Informationen sowie bis zum 06. Oktober 2024, 24 Uhr den Link zur Registrierung im Kundenportal.

Unterstützung zur Registrierung im Kundenportal der WIBank, um sich für den DIGI-Zuschuss zu bewerben, bietet die „Anleitung für das Kundenportal“.