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Passwort vergessen4-Tage-Woche: Risiken und Chancen
4-Tage-Woche: Vor- und Nachteile
Die Einführung einer 4-Tage-Woche ist letztlich immer eine unternehmerische Entscheidung. Es gibt Vor- und Nachteile, die gegeneinander abgewogen werden müssen. Es muss immer der konkrete Einzelfall betrachtet werden.
Erfahrungswerte zur 4-Tage-Woche gibt es insbesondere aus den skandinavischen Ländern. Laut Studien nimmt die Produktivität bei einer 4-Tage-Woche nicht wesentlich ab. Wenn Beschäftigte genügend Zeit für ihre privaten Angelegenheiten haben, sind sie meist zufriedener und leiden weniger unter Stress und psychischen Problemen, die aus belastenden Situationen resultieren können. Oft sind sie nicht nur insgesamt, sondern auch im Job glücklicher, ihre Motivation und Produktivität steigt, sie bringen sich mehr in den Beruf ein. Krankschreibungen reduzieren sich.
Der Mensch ist ein Gewohnheitstier
Allerdings ist der Mensch ein Gewohnheitsstier und es stellt sich die Frage, ob die Produktivität in einem solchen Modell dauerhaft aufrechterhalten bleibt oder nach hoher anfänglicher Motivation nach und nach wieder abnimmt.
Für Arbeitnehmer besteht bei einer 4-Tage-Woche außerdem die Gefahr, dass der Stress an der Arbeit steigt. Die Verkürzung der Arbeitswoche um einen Tag kann dazu führen, dass sie ihre Aufgaben entsprechend an weniger Tagen schaffen müssen. Falls die 4-Tage-Woche zu höherem Druck und Überstunden führt, bleiben die erhofften Vorteile für die Beschäftigten womöglich auf der Strecke. Die Produktivität kann dann sinken, der Krankenstand steigen.
Auch auf die sozialen Kontakte am Arbeitsplatz, die wichtig für die Teambildung sind, kann die Komprimierung der Arbeitszeit negative Auswirkungen haben.
Personalkosten
Auch kann eine 4-Tage-Woche für den Arbeitnehmer mit finanziellen Einbußen einhergehen. Zwar testen manche Unternehmen die 4-Tage-Woche mit vollem Lohnausgleich aus. Für viele Arbeitgeber ist das Modell aber wohl nur vorstellbar, wenn sie an Personalkosten sparen können.
In einigen Bereichen müssen jedoch zu jeder Zeit ausreichend Mitarbeiter anwesend sein. Hier kann eine 4-Tage-Woche nur eingeführt werden, wenn gleichzeitig entsprechend mehr Personal eingestellt wird, was zu deutlich höheren Personalkosten führt.
Ob eine 4-Tage-Woche erfolgreich sein kann, hängt daher maßgeblich von ihrer Ausgestaltung ab.
4-Tage-Woche: Das gilt rechtlich!
Der unkomplizierte Weg zur 4-Tage-Woche in Vollzeit
Die 4-Tage-Woche in Vollzeit, d. h. mit einer Wochenarbeitszeit von bis zu 40 Stunden, können Arbeitgeber vorbehaltlich anderweitiger Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag grundsätzlich ohne besondere Vorgaben umsetzen. Das ermöglicht - bis zu einer 40-Stunden-Woche - § 3 im Arbeitszeitgesetz: Demnach kann die Arbeitszeit der Arbeitnehmer bei entsprechendem Ausgleich auf bis zu 10 Stunden an einem Arbeitstag verlängert werden. So könnte die 4-Tage-Woche bei 40 Stunden als einseitige Anordnung beispielsweise mündlich vereinbart werden. Hierbei sollten Sie jedoch darauf achten, dass diese Vereinbarung mit Ihrem Arbeitnehmer nicht verbindlich und unbefristet ausgestaltet wird, da dann eine Rückkehr zur 5-Tage-Woche nicht mehr ohne Zustimmung ihrer Arbeitnehmer möglich ist.
Nicht so unkompliziert: 4-Tage-Woche per Betriebsvereinbarung
Besteht in Betrieben ein Betriebsrat, entfällt die Freiheit der einfachen Anordnung. Wer einen Betriebsrat hat, muss Änderungen der Verteilung der Arbeitszeit mit dem Betriebsrat besprechen und eine Betriebsvereinbarung abschließen. In dieser können Unternehmen festlegen, wie sie ihre 4-Tage-Woche gestalten wollen und ob sie dauerhaft gelten oder zeitlich begrenzt ausprobiert werden soll.
10-Stunden-Tage: Was ist mit Überstunden?
Klare Vorgaben zur Ausgestaltung der Arbeitszeit macht das Arbeitszeitgesetz. Hier sind z.B. die Dauer von Pausen, Ruhezeiten, die tägliche Höchstarbeitszeit geregelt.
So hat der Arbeitgeber an einem 10-Stunden-Arbeitstag keine Möglichkeit eine Überstunde oder auch nur eine Überminute anzuordnen. Auch freiwillige Zeitüberschreitungen der Arbeitnehmer, die z.B. noch schnell ihre Baustelle fertig machen wollen, sind nicht gestattet. Denn 10 Arbeitsstunden täglich sind eine feste Grenze.
Grundsätzlich sind Überstunden aber weiterhin möglich. Die müssen dann aber doch an einem 5. oder 6. Tag - z.B. Freitag, Samstag - geleistet werden.
Diese Überstunden müssen dann aber innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums ausgeglichen werden. Dabei ist zu beachten, dass über den Zeitraum eines halben Jahres der Durchschnitt der täglichen Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreitet. Maßgeblich ist hierfür die Wochenarbeitszeit von max. 48 Stunden (6 Werktage mal 8 Stunden täglicher Regelarbeitszeit). Diesen Wochendurchschnitt darf man im halben Jahr nicht überschreiten.
4-Tage-Woche: Was ist bei Krankheiten und Feiertagen?
Auch bei einer 4-Tage-Woche gilt: Krankheitstage müssen von Arbeitnehmern nicht nachgeholt werden. Pflicht zur Arbeitsleistung ist eine Fixschuld, die zu einer bestimmten Zeit geschuldet wird. Ist jemand von Montag bis Donnerstagabend leistungspflichtig, aber z.B. am Montag wegen Krankheit verhindert, kann man nicht anordnen, die versäumte Arbeit am Freitag nachzuholen.
Zu bedenken ist, dass krankheitsbedingte Ausfälle an einzelnen Arbeitstagen einer 4-Tage-Woche potenziell teurer für den Betrieb sind. Der Ausfall für einen Arbeitstag kostet dann 10 Stunden statt 8. Dieser Nachteil fällt nur bei einzelnen Ausfalltagen ins Gewicht: Wer eine Woche krank ist, fehlt weiterhin 40 Stunden. Und wer an seinem freien Tag erkrankt, verursacht gar keine Ausfallkosten für das Unternehmen.
Auch Feiertage werden in einer 4-Tage-Woche nicht ausgeglichen. Ganz gleich, ob sie ungünstig für den Arbeitnehmer auf seinen freien Tag oder ungünstig für den Arbeitgeber auf einen Arbeitstag fallen.
4-Tage-Woche: Darf ich eigentlich …
… die 4 Arbeitstage frei verschieben? Grundsätzlich kann der Arbeitgeber, vorbehaltlich anderweitiger (arbeits-) vertraglicher Regelungen, die zu arbeitenden Tage frei verschieben. So z.B., wenn ein Baustellentermin sich verschiebt und das Team anstatt am Montag erst ab Mittwoch auf der Baustelle gebraucht wird. Bei entsprechendem Vorlauf kann der Arbeitgeber anordnen, dass nicht von Montag bis Donnerstag, sondern von Mittwoch bis Samstag gearbeitet wird. Wie viel Vorlauf es braucht, ist einzelfallabhängig. Eine grobe Orientierung könnte § 12 Teilzeitbefristungsgesetz zum Abrufarbeitsverhältnis liefern, der mindestens 4 Tage vorschreibt.
… für verschiedene Arbeitnehmer unterschiedliche Regelung treffen? Der Arbeitgeber darf keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung vornehmen. Machen die Monteure 4 Tage, aber das Büro 5 Tage, weil die Erreichbarkeit gegeben sein muss, wäre es wahrscheinlich zulässig. Erlaubt der Arbeitgeber aber grundlos, nur 8 von 10 vergleichbaren Mitarbeitern die 4-Tage-Woche, gibt es Probleme mit der Gleichbehandlung.
… eine 4-Tage-Woche mit Arbeitszeitreduzierung einführen? Das ist nicht ohne weiteres möglich. Während viele Arbeitnehmer das Recht haben ihre Arbeitszeit zu verkürzen, kann ein Arbeitgeber nicht einseitig eine Änderung der Arbeitszeit anordnen. Wenn er die Arbeitszeit verkürzen und damit einhergehende Löhne mindern will, muss er sich mit den Arbeitnehmern einigen oder gegebenenfalls den Weg einer Änderungskündigung gehen. Ein geeignetes Mittel der Arbeitnehmerbindung dürfte solch eine Maßnahme allerdings nicht sein.
… Azubis die 4-Tage-Woche anbieten? Nicht mit 10-Stunden-Tagen: Für minderjährige Azubis gilt in den meisten Branchen eine maximale Arbeitszeit von 8 Stunden täglich, die zwingend eingehalten werden muss. Auch sind für den Fachkräftenachwuchs weitere organisatorische Herausforderungen zu regeln. Wer betreut ihn z.B. freitags, wenn alle Mitarbeiter frei haben? Wie kommt er rechtzeitig von der Baustelle weg, wenn andere Kollegen dort 10 Stunden voll arbeiten?
Mitarbeitende in Teilzeit: Recht auf 4-Tage-Woche? Unternehmen, die mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigen, sind grundsätzlich verpflichtet Teilzeit zu ermöglichen. Das regelt das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitbefristungsgesetz) in § 8.
Ob das auch eine Verringerung der Arbeitstage beinhaltet, ist den Verhandlungspartnern überlassen. Der Arbeitgeber muss sich mit dem Arbeitnehmer über die Verteilung der Arbeitszeit einigen. Nur wenn betriebliche Gründe es verhindern, den Teilzeit-Wunsch und die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit zu gewähren, kann der Arbeitgeber den Wunsch ablehnen. So ein „betrieblicher Grund“ wäre beispielsweise, wenn durch eine Reduzierung auf eine 4-Tage-Woche das Telefon freitags nicht mehr besetzt werden könnte und dadurch Auftragseinbrüche drohen.
Sollten Sie die Einführung einer 4-Tage-Woche in Betracht ziehen, beantworten wir gerne Ihre offenen Fragen und helfen Ihnen bei der Ausgestaltung und Umsetzung.
Alternative Arbeitszeitmodelle zur 4-Tage-Woche stellen wir Ihnen in unserem nächsten Newsletter vor.