ZVSHK RatgeberRecht

Gewährleistung

Gewährleistung bedeutet, dass die Sache oder das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln sein muss und zwar zum
Zeitpunkt des Gefahrübergangs bzw. zum Zeitpunkt der Abnahme.

Entscheidend für das Bestehen eines Gewährleistungsanspruchs ist die Frage: War die Sache oder das Werk schon
zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. der Abnahme mangelhaft? Erst wenn feststeht, dass die Sache oder das Werk zum Abnahmezeitpunkt mangelhaft oder Ursachen für eine spätere Mangelhaftigkeit gesetzt waren, ergeben sich Mängelrechte.

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