Erfüllungsoption bei Holzenergie im GEG nicht einschränken!

Gemeinsame Stellungnahme

Sankt Augustin, 13.04.2023 - Unter Beteiligung des ZVSHK hat sich eine breite Verbändeallianz durch die gesamte Wertschöpfungskette der Holzenergie für eine gemeinsame Stellungnahme zum GEG (siehe unten) zusammengeschlossen, um für eine faire Behandlung der Holzenergie im GEG zu streiten. Die Verbände sind sich einig, dass es für einen ordnungspolitisch gesteuerten Umbau der Wärmeversorgung zur Umsetzung der Klimaziele eine weitgehende Technologie- und Systemoffenheit braucht. Das bedeutet, Eigentümern und Betreibern bei Neubauten, wie auch Bestandsgebäuden ein breites Spektrum an erneuerbaren Erfüllungsoptionen zu ermöglichen, die bei den Anforderungen gleichrangig eingestuft werden. Die im jetzigen GEG-Entwurf nach wie vor bestehenden Beschränkung von Holzfeuerungen, der eine Fokussierung auf stromgeführte Wärme gegenübersteht, werden der Vielfalt des Gebäudebestandes nicht gerecht. Im Gegensatz: Sie verhindern vielfach auf den tatsächlichen Bedarf angepasste, effiziente und kostengünstige Konzepte und gefährden damit die Akzeptanz der Energie- und Wärmewende.

Immerhin konnte der ZVSHK bereits im Vorfeld der GEG-Beratungen zu § 71 Anforderungen an Heizungsanlagen, Absatz (6) Satz 2 erreichen, dass der Betrieb einer handbeschickten Einzelraumfeuerungsanlage im Nachweis der Pflichterfüllung (65 %-Ziel) mit maximal 7,5 % angerechnet werden kann. Um den Betrieb wasserführender handbeschickter Einzelraumraumfeuerungsanlagen noch stärker aufzuwerten, fordern die Verbände eine noch differenzierte Bewertung und höhere Anrechnung:

  1. 10 % bei luftführenden handbeschickten Einzelraumraumfeuerungsanlagen
     
  2. 20 % bei wasserführenden handbeschickten Einzelraumraumfeuerungsanlagen