Drittes Entlastungspaket

Der Maßnahmenkatalog adressiert leider nur unzureichend die dringend notwendige Unterstützung

für Handwerksbetriebe

Sankt Augustin, 05.09.2022 - Die Spitze der Koalition hat sich am 03.09.2022 auf Eckpunkte eines dritten Entlastungspakets verständigt. Wie Sie beiliegendem Papier entnehmen können, werden dort u. a. folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Anpassung des Strommarktdesigns und teilweise Abschöpfung von Zufallsgewinnen. Dies soll notfalls auf nationaler Ebene erfolgen, wenn eine EU-Regelung nicht zeitnah erfolgt. Eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch soll Privathaushalte, aber auch KMU mit Versorgertarif entlasten.
  • Um beim CO2-Preis zu entlasten, wird die bislang vorgesehene Erhöhung um 1 Jahr verschoben.
  • Über weitere Preisdämpfungsmechanismen, bspw. für Gasverbraucher wird beraten. Hierzu wird eine Expertenkommission eingesetzt.
  • Für Midijobs wird die Grenze auf zukünftig 2000 EUR monatlich angehoben. Die soll ab dem 01.01.2023 gelten.
  • Um auch den Mittelstand stärker zu entlasten, wird die kalte Progression abgebaut. Dies soll ab dem 01.01.2023 greifen.
  • Abgabenbefreiung für zusätzliche Leistungen an Beschäftigte. Der Bund ist bereit, zusätzliche Zahlung der Unternehmen an die Beschäftigten bis zu 3000 EUR von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien.
  • Unternehmenshilfen: Für energieintensive Unternehmen soll ein Programm aufgelegt werden, wenn diese die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können.
  • Verlängerung des Kurzarbeitergeldes über den 30.09.2022 hinaus.
  • Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht
  • Abschaffung der EEG-Umlage auf Dauer

Außerdem sind zur Entlastung der Verbraucher folgende Maßnahmen geplant:

  • Es sind Einmalzahlungen an Rentner und Studierende in Höhe von 300 EUR bzw. 200 EUR vorgesehen.
  • Mit der anstehenden Wohngeldreform sollen sowohl eine Klima- als auch eine Heizkostenkomponente eingeführt werden.
  • Mit der Einführung eines Bürgergelds werden ab 01.01.2023 Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld abgelöst. Damit soll eine regelbedarfsrelevante Inflation künftig besser und schneller berücksichtigt werden. Ab dem 01.01.2023 beträgt die Höhe des Bürgergelds etwa 500 EUR.
  • Kindergeld und Kinderzuschlag werden erhöht.

Der Maßnahmenkatalog adressiert leider nur unzureichend die dringend notwendige Unterstützung für Handwerksbetriebe, die vor dem Hintergrund der hohen Energiekosten und weiterer Preisbelastungen Probleme bekommen. Deswegen fordert die Handwerksorganisation weiterhin, geplante Entlastungen für Betriebe schnell einzuführen. Nur mit stärkerer, direkter und schnellerer Unterstützung für die Betriebe wird es möglich sein, die enormen Preissteigerungen abzufedern.