Bundeserlasse zu Lieferengpässen und Preissteigerungen

BVB-Rundschreiben zu den aktuellen Erlässen

Angesichts der aktuellen Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Krieges hat das Bundesbau- und Bundesverkehrsministerium am 25. März 2022 neue Erlasse veröffentlicht. Hierüber informiert die Bundesvereinigung Bauwirtschaft mit dem als Anlage beigefügten Rundschreiben.

Während die Stoffpreisgleitklausel und die entsprechenden Modifikationen nur für einen Teil der SHK-Betriebe von Relevanz sein dürften (beispielsweise im Bereich der Bitumenbahnen), sind die Ausführungen zur Störung der Geschäftsgrundlage auch für die restlichen Betriebe von Bedeutung. Durch die Erlasse wird anerkannt, dass der Ukraine-Krieg grundsätzlich als Störung der Geschäftsgrundlage anzusehen ist. Es muss dann im Einzelfall geprüft werden, ob den Parteien trotzdem ein unverändertes Festhalten am Vertrag zumutbar ist. Eine allgemeine Aussage dazu kann nicht getroffen werden.

Die Regelungen sind mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten (also am 25. März 2022) und gelten bis zum 30. Juni 2022.