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Passwort vergessenAktuelles zur KfW-Förderung
Stellungnahme der KfW:
„Alle von der KfW bereits zugesagten Förderkredite und Investitionszuschüsse behalten ihre Gültigkeit, dafür benötigte Bundesmittel sind reserviert. Kunden können auch weiterhin Anträge für bestehende Förderkredit- und Zuschussprogramme stellen.
Zu den aktuellen Entwicklungen stehen wir mit dem Bund in einem engen Austausch, auch mit Blick auf die zu erwartende vorläufige Haushaltsführung im Jahr 2025. Auch bei einer vorläufigen Haushaltsführung kann die Bundesregierung weiterhin notwendige Ausgaben tätigen, um bestehende Verpflichtungen zu erfüllen und laufende Projekte, etwa in der Förderung, fortzuführen. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Aussagen für das Jahr 2025 treffen.“ (Christine Volk, Pressestelle KfW Bankengruppe)
Zuschusszahlung beantragen:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) setzt den nächsten Schritt des Förderfahrplans in der Heizungsförderung wie geplant um: Ab dem 27. November 2024 können Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, die eine Zuschusszusage für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung von der KfW erhalten und die Maßnahme bereits umgesetzt haben, die für die Prüfung und Auszahlung erforderlichen Nachweise digital im Kundenportal „Meine KfW“ einreichen. Nach positiver Prüfung der Nachweisdokumente und der Fördervoraussetzungen durch die KfW wird der Zuschuss auf das Bankkonto der Zuschussempfängerin bzw. des Zuschussempfängers überwiesen. Das erfolgt in der Regel spätestens zum Ende des Folgemonats der Nachweisprüfung.
Grundsätzlich gilt: Für alle Kunden, die eine Zuschusszusage zur Förderung ihres Heizungsaustauschs von der KfW erhalten haben, sind die Fördermittel reserviert. Für die Umsetzung der Maßnahme haben sie 36 Monate ab Zusagedatum Zeit. Anschließend müssen sie die für die Auszahlung der Förderung erforderlichen Nachweise digital bei der KfW einreichen. Im nächsten Schritt des Förderfahrplans wird die KfW im März 2025 die Nachweiseinreichung von Unternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Eigentümer von vermieteten und selbstgenutzten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum umsetzen. Kommunen, die bereits seit August dieses Jahres im Rahmen einer Übergangsregelung Vorhaben des Heizungsaustauschs voranmelden und die Fördermittel reservieren können, steht ab sofort auch das Kundenportal „Meine KfW“ für die Antragstellung bereit. Nachweise können voraussichtlich ab Juni 2025 eingereicht werden. Mitte kommenden Jahres steht somit für alle privaten, gewerblichen und kommunalen Kundengruppen ein vollständig digitaler, weitestgehend automatisierter Online-Prozess für die Beantragung, Zusage, Nachweiseinreichung und Prüfung in der Heizungsförderung bereit.
Alle Informationen zur KfW-Heizungsförderung gibt es unter www.kfw.de/heizung